AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone-Dienstleistungen (AGB)
1. Vertragsinhalt
Die Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf
(„Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der
nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und
der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter www.simonmobile.de abrufbar.
2. Leistungsumfang
2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter
Endgeräte voraussetzen.
2.2 Vodafone ist in der Wahl der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Technologie
vornehmen, umauf technischeNeuerungen zu reagieren und/oderihrNetz
und ihre Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen,
soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt.
Ziff. 3 bleibt unberührt.
2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in
der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen,soweit dies
aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung
der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter
oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend
für Einschränkungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone
zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt.
2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste
sowie der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet
unter www.vodafone.de abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich.
2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren
kann, sind im Internet unter www.vodafone.de aufgeführt sowie bei der
Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen.
2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigtwird, essei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies
gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der
Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine
Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich
vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht
innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des
Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung
verlangen, essei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung
kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen
Ausfalls des Dienstes verlangt werden.DieHöhe der Entschädigung beträgt
amdritten und vierten Tag5 € oder 10 Prozentund ab demfünften Tag10 €
oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen
mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag
höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der
Verordnung (EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen,
steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu.
2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-RoamingVerordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste
über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt
dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaming-Anbieter ab,
die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt
direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen
Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone.
de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.
3. Änderung der Vertragsbedingungen
Ab dem 01.12.2021 gilt:
3.1 Vodafone behältsich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen
einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig,
kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und
ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf
den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht
vorgeschrieben.
3.2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt
werden, in dem die Unterrichtung von Vodafone über die Vertragsänderung,
die den Anforderungennach Ziff. 3.1 Satz 1 entspricht, demKunden zugeht.
Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu demZeitpunkt beendet
werden, zu dem die Vertragsänderungwirksam werden soll. Ziff. 3.1 Sätze 1
bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige
interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.
3.3 Vodafone wird den Kunden mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate bevor eine Vertragsänderung nach Ziff. 3.1 Satz 1 wirksam werden soll,
klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes
unterrichten:
a) den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
b) ein bestehendes Kündigungsrecht des Kunden nach Ziff. 3.1 Sätze 1
bis 3.
4. Vergütung
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,dievereinbarten Entgeltefristgerecht zu zahlen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte
oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durchDritte entstanden sind,
wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die
unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen
hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für
die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das
Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder
die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.
4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach
Zugang der Rechnung in Textformzu erheben. Dabei hat er den Grund seiner
Beanstandung schlüssig darzulegen.
4.4 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist
als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen Entgelten
frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens
5 Werktage nach Erhalt der Rechnung.
Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von
5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der
Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem
Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist
Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über VodafoneDienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und
eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt,
verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist
von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform
erfolgen.
5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können,soweit nicht abweichend
vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform
gekündigt werden.
5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Pflichten und Haftung des Kunden
6.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner bei
Vodafone hinterlegten persönlichen Daten. Kann vertragsrelevante Post
nicht zugestellt werden, weil der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, darf Vodafone für die zur Adressermittlung erforderlichen
Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes
eine Pauschale gemäß der Preisliste erheben, es sei denn, der Kunde hat
die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der
Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
als die Pauschale entstanden ist.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen,
um seinen Vodafone-Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlusses
eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen.
Hierzu gehört insbesondere – soweit technisch möglich – die Einrichtung/Verwendung von PINs, Passwörtern oder sonstigen persönlichen
Zugangskennungen zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter sowie
der Schutz von solchen PINs, Passwörtern oder sonstigen persönlichen
Zugangskennungen vor Kenntniserlangung durch unbefugte Dritte.
6.3 Soweit einzelne Dienste/Angebote erst ab einem bestimmten Mindestalter
genutzt werden dürfen, ist der Kundeverpflichtet,Minderjährigen unterhalb
dieses Mindestalters den Zugang zu den betreffenden Diensten/Angeboten
zuverwehren. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, PINs oder Passwörter,
die den Zugang zu solchen Diensten ermöglichen, vor dem Zugriff durch
Minderjährige zu schützen.
6.4 Der Kunde verpflichtetsich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste
selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
– nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu
verwenden
– das deutsche Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu
verändern oder zu beschädigen;
– keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe, Spam oder
sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
– keine Endgeräte, Hausinstallationen oder Endeinrichtungen anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen
in Deutschland unzulässig ist; dies betrifft auch die Regelungen über
elektromagnetische Verträglichkeit;
– keine Einrichtungen zu nutzen oder Anwendungen auszuführen, die
zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des
Vodafone-Netzes oder eines anderen Telekommunikationsnetzesführen
könnten;
– keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere
Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
– die Dienstleistungen nicht ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung
zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund
des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte
Gegenleistungen Dritter erhält(z. B. Verbindungen zu Werbehotlines);
– die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als
Server erreichbar zu machen sowie den Zugang zum Internet nicht
für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw.
Telekommunikationsanlagen zu benutzen,
– leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen;
– die vertraglichen Leistungen nicht zumAufbau von Standleitungen und/
oder Datenfestverbindungen zu nutzen;
– keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder
Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen sowie die von Vodafone
erbrachten Leistungen nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an
Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen;
– die Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche
Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an
Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang
zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten
die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur
Verfügung zu stellen;
– sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen
Zwecken zu nutzen,
– die Leistung nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Vodafone für
den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machineto-machine) einzusetzen.
6.5 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.4, ist Vodafone
berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen (insbesondere in Form von
Sperrungen oder Löschungen) zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.
Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Vodafone
auf Schadenersatz und Vodafone ist zur außerordentlichen Kündigung des
Vertrages berechtigt.
7. Haftung von Vodafone
7.1 Soweit Vodafone als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung
einer Entschädigung gegenüber einem Kunden verpflichtet ist, ist die
Haftung auf 12.500,- € je Kunde begrenzt. Besteht die Schadensersatzoder Entschädigungspflicht von Vodafone wegen desselben Ereignisses
gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung auf insgesamt 30 Millionen
€ begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht
gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben
Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder
die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht.
Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die
Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten von Vodafone herbeigeführt wurde, sowie für
Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von
Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht.
7.2 Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sach- und für
Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 7.1
liegen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen
vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
7.3 Für den Verlust von Daten haftet Vodafone bei leichter Fahrlässigkeit unter
den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 7.2 nur, soweit der Kunde
seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung angemessenen
Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit sie mit vertretbarem
Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde wird etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Dateien stets zeitnah sichern, um
etwaigen Verlust, z. B. bei Updates, Installations- oder Wartungsarbeiten
vorzubeugen.
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung bleibt ebenso unberührt wie die Haftung für arglistig
verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
7.5 Wird der Dienst des Kunden bei einem Anbieterwechsel i.S.d. § 59 TKG
länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde vomabgebenden
Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10,- € oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten
Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt,
je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, essei denn, der Kunde hat
die Verzögerung zu vertreten.
7.6 Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Vodafone
versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung von 10,- € beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten
Monatsentgelte, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei Verträgen mit
gleichbleibendem monatlichem Entgelt verlangen, es sei denn, der Kunde
hat das Versäumnis des Termins zu vertreten.
8. Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte
8.1 Der Kunde darf die Vodafone-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Vodafone entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an
Dritte weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
8.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von Vodafone auf Dritte übertragen.
8.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 8.1 und 8.2 gelten auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
8.4 Der Kunde erklärtsich damit einverstanden, dass Vodafone ihre Rechte und
Pflichten aus dem gegenständlichen Vertrag auf einen Dritten übertragen
darf (Vertragsübernahme). Bei einer Übertragung auf eine der nachfolgenden, zumVodafone-Konzern gehörendenGesellschaften,stehtdemKunden wegen der Vertragsübernahme kein Recht zu,sich vom Vertrag zu lösen:
Vodafone GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Vodafone NRW GmbH,
Vodafone BW GmbH, Vodafone West GmbH (alle Ferdinand-Braun-Platz 1,
40549 Düsseldorf) und Vodafone Deutschland GmbH, Beta-Straße 6 – 8,
85774 Unterföhring. Bei einer Übertragung auf einen sonstigen, nicht von
dieser Auflistung umfassten Dritten, steht dem Kunden das Recht zu, sich
vom Vertrag zu lösen.
9. Schlichtung
Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die
in § 68 TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag
an die Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone
nicht teil.
10. Rufnummernunterdrückung
Soweit der Vodafone-Anschluss bzw. das Endgerät die Möglichkeit bietet,
die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder
fallweise zu unterdrücken, ist Vodafone berechtigt, eine Rufnummernunterdrückung bei Verbindungen zur Vodafone-Kundenbetreuung zu deaktivieren.
11. Telefonbucheintrag
Auf Wunsch des Kunden veranlasst Vodafone die Aufnahme von dessen
Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffentliche
Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse). Vodafone
darf die Daten Dritten zumZwecke der Herstellung und Veröffentlichung von
Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten
zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine Erklärung gegenüber
Vodafone den Umfang der Eintragung jederzeit erweitern oder einschränken
oder der Veröffentlichung für die Zukunft widersprechen.
12. Alarmierungssysteme
Die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen ist nur
gestattet, wenn sie über einen notstromfähigen und funktionstüchtigen
Zweitweg für die Alarmierung verfügen und die Inband-Signalisierung
über den Sprachkanal des Vodafone-Telefonnetzes übertragen wird. Ein
anderweitiger Betrieb erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
13. Wichtige Hinweise zum Notruf
Vodafone stellt den Zugang zu Notrufdiensten im Mobilfunkbereich und
bei stationärer Nutzung im Festnetzbereich entsprechend der gesetzlichen
Anforderungen bereit. Im Mobilfunkbereich ist Voraussetzung hierfür eine
gültige SIM-Karte, die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes sowie ein in
diesem Netz technisch verwendbares Mobiltelefon.
Einschränkung der Notruf-Verfügbarkeit bei Produkten, die für eine stationäre Nutzung vorgesehen sind: Das Absetzen von Notrufen über 110
und 112 ist bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen
Trennung der Internet-Verbindung bei DSL- Produkten (alle 24 Stunden
bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen
des Vodafone-Modems oder die Verwendung eines nicht freigegebenen
Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werdenkann.
Bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen als dem im
Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des Notrufs nicht
gewährleistet und der Standort des Anrufers kann nicht ermittelt werden.
900271-KA-21677-M 44/21 Stand: November 2021

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